Mit der Reform des SGB VIII gilt nunmehr auch für die Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 „die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sicherzustellen“. Unabhängig von dieser auf bestimmte Personengruppen eingegrenzten und letztlich auch wenig inklusiven Formulierung stellt diese Verpflichtung eine nicht ganz neue Herausforderung oder sogar eine Selbstverständlichkeit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit dar. Die praktische Umsetzung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen selbstverständlicher Haltung und der Forderung, hierfür die notwendigen Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen. Grundsätzlich verfügt die OKJA mit ihrer Offenheit sowie ihrer Subjekt- und Lebensweltorientierung über gute Voraussetzungen und das Potenzial, Vorbild und Motor für gelingende Inklusionsprozesse und deren Umsetzung zu sein. Welche fachlichen und strukturellen Rahmenbedingungen hierfür notwendig sind und wo sich aus der Praxis bereits entsprechende Beispiele ergeben, darüber will sich der Bundesverband sich mit Fachleuten, Praktiker:innen und Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auf dieser Fachtagung austauschen – und auch Konsequenzen aufzeigen. Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Fachpersonen aus Verbänden, Trägern, Einrichtungen und Wissenschaft der OKJA und der Eingliederungshilfe sowie Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der unterschiedlichen Ebenen.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e.V.