„Man wird doch wohl noch sagen dürfen!!“ – kaum ein Satz fällt häufiger in Kommentarspalten, wenn es um Hass im Netz geht. Oft wird er benutzt, um Aussagen zu verteidigen, die andere diffamieren, einschüchtern oder gezielt provozieren. Doch was darf man denn nun wirklich sagen – und wo ist Schluss? Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit, Beleidigung, Volksverhetzung oder strafbarer Falschinformation sind selten leicht zu erkennen – weder für Jugendliche noch für pädagogische Fachkräfte.
Nur in wenigen Fällen kommt Hass im Netz aus dem Nichts. Er wird bewusst platziert – mal offen, mal subtil. Manche Akteur*innen wissen genau, wie weit sie gehen können, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie bewegen sich taktisch entlang der Grauzonen des Strafrechts, formulieren gerade noch so, dass es nicht justiziabel ist – aber dennoch verletzend, ausgrenzend oder hetzerisch wirkt.
Dabei gilt: Nicht alles, was nicht strafbar ist, ist auch in Ordnung. Für Fachkräfte in der Arbeit mit Jugendlichen stellt sich deshalb nicht nur die Frage, wo das Recht greift – sondern auch, wie man Haltung zeigt, Orientierung gibt und Betroffene stärkt. Diese Online-Session greift eines der drei Jahresthemen auf: Demokratie und Teilhabe. Sie richtet sich an Pädagog:innen, Fachkräfte und Multiplikator:innen aus dem Bereich der Jugendarbeit und Medienarbeit.
Die Veranstaltung findet via Zoom statt – eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.