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Zwei Jahre LADG: Wo wir stehen – wo wir hinwollen

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Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat dieses Jahr sein zweijähriges Bestehen gefeiert. Noch immer ist das LADG als einziges Landesgesetz in Deutschland, das die Rechtslücke im Antidiskriminierungsrecht im Bereich des behördlichen Handelns schließt, ein Unikat und ein Meilenstein in der Antidiskriminierungsarbeit. Seit dessen Inkrafttreten haben über 1000 Beschwerden die LADG-Ombudsstelle erreicht. Dies ist Anlass genug zu einem gemeinsamen Rück- und Ausblick auf die Anwendung des LADG, zu dem die LADS - Demokratiezentrum einläd.

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