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Religions- und weltanschauungsübergreifende Projektförderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt für das zweite Halbjahr 2025 Förderkriterien für die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften aus. Antragsfrist ist der 30. Mai.

Ausgangspunkt der Förderung sind das gesamtstädtische Interesse an der Verständigung und der Zusammenarbeit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ein die gemeinsamen Werte und den gemeinsamen Zusammenhalt stärkendes Wirken der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Zivilgesellschaft vor dem Hintergrund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu gehören auch Projekte, die Religionsfreiheit, Toleranz und Verständigung unter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften fördern und Bürger:innen aktivieren, sich mit einzubringen.

Es werden Projekte gefördert, die einen deutlichen Berlin-Bezug haben, Menschen verschiedener religiöser oder weltanschaulicher Herkunft ansprechen und geeignet sind, zum Dialog und zur Zusammenarbeit bzw. zum gesellschaftlichen Diskurs anzuregen.

Es gibt drei inhaltliche Förderschwerpunkte:

  • Förderung von Projekten, die die Zusammenarbeit von Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften stärken,
  • Förderung von Projekten, die die mediale Sichtbarmachung religionsübergreifender Zusammenarbeit gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten stärken,
  • Förderung von Projekt, die eine Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für kleinere Religionsgemeinschaften umsetzen.

Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag von mindestens 30.000 € und maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben zu berechnen. Ausnahme: Für die Koordinierungsstelle zur „Sicherung von Räumen für Religionsgemeinschaften“ können bis zu 150.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum muss zwischen dem 01. Juli. und 31. Dezember 2025 liegen. . Der Einsatz von Eigenmitteln und zivilgesellschaftlichem Engagement werden vorausgesetzt. Antragsfrist ist der 30. Mai.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Kontakt
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referentin beim Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Ansprechperson: Eva-Maria Di Noia | Anna Wiese
E-Mail: bkrw-projekte@Kultur.berlin.de
Tel.: (030) 902 28-804 | (030) 902 28-644
Web: www.berlin.de/sen/kultgz

Quelle: www.berlin.de/kultgzFörderung (24.04.2025)

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