Für den Jugendaustausch in den unterschiedlichsten Ländern gibt es eine Vielzahl an Förderwerken, die die internationale Jugendarbeit fördern können. Maßnahmen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe können allerdings nur gefördert werden, wenn sie einen unmittelbaren thematischen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe aufweisen und die Teilnehmenden dazu einen fachlichen Bezug haben. Außerdem wird vom Auswärtigem Amt empfohlen, insbesondere für Jugend- und Fachkräftebegegnungen im Rahmen der Transformationspartnerschaft, sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes vorab in der Deutschenliste der jeweils für das Aufenthaltsgebiet zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu registrieren.
- Jugendaustausch mit Israel
- Jugendaustausch mit Tschechien
- Jugendaustausch mit Griechenland
- Weitere Informationen sowie das Antragsformular befinden sich auf der Webseite des DGJW – Deutsch-Griechisches Jugendwerk
- Besonderheit: Beide beteiligten Partner:innen müssen jeweils einen Antrag einreichen
- Antragsfrist: 01. Oktober 2025
- Jugendaustausch mit Russland
- Weitere Informationen sowie das Antragsformular befinden sich auf der Webseite des BMBFSFJ
- Antragsfrist: 15. Oktober 2025
- Jugendaustausch mit China
- Weitere Informationen sowie das Antragsformular befinden sich auf der Webseite des BMBFSFJ
- Besonderheit: Die Anträge sind direkt beim Bundesverwaltungsamt, Referat ZM I 7, 50728 Köln zu stellen
- Antragsfrist: 01. November 2025
- Jugendaustausch mit weiteren Ländern
- Anträge für Begegnungen mit allen anderen Ländern (außer China, Frankreich, Polen, Israel, Tschechien, Griechenland und Russland)
- Weitere Informationen sowie das Antragsformular befinden sich auf der Webseite des BMBFSFJ
- Anträge bis zum 30. November 2025
Weitere Informationen zur internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit, zu Förderstrukturen, zu Förderzielen sowie diverse Informationen zum Förderverfahren und das Terminschreiben für KJP-Mittel 2026 befinden sich auf der Webseite des BMBFSFJ.