top

Förderprogramm “JUGEND erinnert vor Ort und engagiert”

Die Förderlinie der Stiftung EVZ unterstützt Projekte der außerschulischen Jugendarbeit zur historisch-politischen Bildung bei der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte und ihren Gegenwartsbezügen. Anträge können bis zum 01. Oktober eingereicht werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert gemeinsam mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) Projekte, die jungen Menschen durch selbstbestimmtes Lernen historisches Wissen vermitteln, strukturelle oder ideologische Kontinuitäten nach 1945 identifizieren und Bezüge zur heutigen Lebenswelt herstellen, mit bis zu 60.000 €. Die Mindestsumme beträgt 30.000 €. Die Projekte orientieren sich an folgenden Themenfeldern:

  •  Themen des nationalsozialistischen Unrechts, vorzugsweise mit Bezug zu einem konkreten historischen Erinnerungs- und Gedenkort.
  • Die Auseinandersetzung mit der Vorgeschichte des Nationalsozialismus und ihren Verflechtungen oder zur Nachgeschichte im Hinblick auf die Aufarbeitung oder fortbestehende Kontinuitäten.
  • Der Kontext der berufsbezogenen Aus- und Fortbildung, wie z. B. der Polizei, Justiz, Bundeswehr, öffentlichen Verwaltung und dem Gesundheitswesen sowie Themen der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der jeweiligen Arbeitswelt.

Ausgangspunkte sind die vielfältigen Interessen junger Menschen im Hier und Jetzt. Sie spiegeln ihre gesellschaftliche Vielfalt (bezogen auf Geschlecht, Herkunft, Religion und soziale Verankerung) wider. Besondere Aufmerksamkeit finden die Interessen und Fragen junger Menschen mit Migrationserfahrung oder internationalem familiären Hintergrund. Ziel ist es, das kritisch-reflexive Geschichtsbewusstsein junger Menschen zu fördern und sie Träger:innen einer kritischen Erinnerungskultur werden zu lassen. Das Programm möchte sie stärken, sich mit Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus engagiert und kompetent auseinanderzusetzen. Das Förderprogramm beruht dabei auf der Grundlage der Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für das Programm JUGEND erinnert.

Anträge für eine Förderung können bis zum 01. Oktober eingereicht werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist am 01. April 2026; Projekte können für eine Laufzeit von 4 bis 9 Monaten bis maximal 31.12.2026 beantragt werden. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Die Förderentscheidungen trifft das BKM auf der Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury. Weitere Informationen zum Programm und seinen Förderschwerpunkten erhalten Sie in der Ausschreibung.

Kontakt
JUGEND erinnert vor Ort & engagiert
c/o Stiftung EVZ
E-Mail: jugenderinnert@stiftung-evz.de
Web: www.stiftung-evz.de

Quelle: https://www.stiftung-evz.de/jugend_erinnert_vor_ort_engagiert (30.07.2025)

Consent Management Platform von Real Cookie Banner