Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus, den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen.
Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Ebenfalls können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden. Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.
Über die Vergabe der Mittel für den Hauptstadtkulturfonds entscheidet der „Gemeinsame Ausschuss“, bestehend aus jeweils zwei Vertreter:innen des Bundes und des Landes Berlins. Die maximale mögliche Antragssumme ist auf 200.000€ festgelegt. Mit einer Förderentscheidung ist Mitte/ Ende Juli 2026 zu rechnen.
Die Bewerbungsfrist ist der 15.April 2026 um 14:00 Uhr.
Die Antragsstellung erfolgt über das Service-Portal des Land Berlin.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite des Hauptstadtkulturfonds.