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Förderung für gesellschaftliche und kulturelle Projekte

Die Ursula-Wandres-Stiftung unterstützt Projekte aus den Bereichen Soziales, Kunst und Kultur. Gefördert werden Vorhaben zu Teilhabe, Gleichstellung, Demokratieförderung, Integration und Empowerment. Anträge können zweimal jährlich, jeweils zum 31. März und 30. September, gestellt werden.

Nicht-kommerzielle Projekte, die sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen befassen, können sich bei der Ursula-Wanderes-Stiftung um eine Projektförderung bewerben. Im Fokus stehen soziales Engagement, Demokratieförderung, Gleichstellung, Integration, Empowerment sowie interkulturelle Zusammenarbeit. Unterstützt werden Vorhaben aus den Bereichen Soziales, Kunst und Kultur.

Kunst und Kultur versteht die Stiftung als Räume gesellschaftlicher Auseinandersetzung. Durch künstlerische Praxis sollen Fragen von Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Gender, Toleranz und Interkulturalität aufgegriffen sowie bestehende Strukturen reflektiert werden. Neben eigenen Initiativen fördert die Stiftung auch Projekte externer Akteur:innen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen, deren Vorhaben dem Stiftungszweck entsprechen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung. Vor der Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail vorgesehen, um das Projektvorhaben abzustimmen.

Förderanträge können zum 31. März und zum 30. September eingereicht werden. Weitere Informationen, Förderkriterien sowie das Antragsformular sind auf der Website der Ursula-Wandres-Stiftung abrufbar.

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