Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Agenda 2030 wurden von allen 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 2015 verabschiedet. Mit diesem globalen Fahrplan sollen weltweite Ungleichheiten bis 2030 abgebaut werden, etwa bei der Ernährungssicherheit, dem Zugang zu guter Bildung und Gesundheitsversorgung, bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels oder menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und nachhaltigem Konsum.
Unerlässlich bei der Erreichung der SDGs ist auch das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen. Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine (e.V.) mit Sitz in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dies können beispielsweise sein:
- Migrantische und Diaspora-Organisationen
- (kirchliche) Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Arbeit oder von Museen
- Schulfördervereine
- Kunst- und Kultureinrichtungen
- Landesverbände
- Volkshochschulen
- Umweltzentren, Nachhaltigkeitsinitiativen, Naturparkverwaltungen, usw.
Es sollen Zusammenhänge zwischen dem „Lokalen“ im Globalen Norden und den Ländern des Globalen Südens veranschaulicht werden. Dies kann beispielsweise erfolgen
anhand
- der Analyse von Ursachen und Folgen von Armut, gewalttätigen Konflikten, Geschlechterungerechtigkeit, ungerechten Wirtschafts- und Produktionssystemen, Klimawandel, Umweltzerstörung und Unterdrückung
- der Schärfung des Bewusstseins für die ungleiche Verteilung von Ressourcen, Mitsprache und Macht im Globalen Süden und im Globalen Norden
- dem Aufzeigen von konstruktiven Möglichkeiten der Veränderung für das eigene Handeln.
Förderfähig sind Bildungsangebote zu den SDGs mit globalen Zusammenhängen, die in Einrichtungen des formalen & non-formalen Lernens stattfinden. Zum Beispiel:
- Seminare, Ausstellungen, Projekttage, Sommer- und Sportcamps, Exkursionen, Stadtrundgänge, Theaterstücke, Filmvorführungen
- Weiterbildungen für Bildungsmultiplikator:innen
- Informationsveranstaltungen, Aktionen im öffentlichen Raum (Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Kampagnen)
- Erstellung und Einsatz von Bildungsmaterialien (Broschüren, Online-Lernplattform, Podcasts, Videos) etc.
Es werden in der Regel nur Informations- und Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert (bei Multiplikator:innen-Schulungen: mindestens 10 Personen). Weitere Vorgaben für die Förderung sind:
- Projektlaufzeit: Max. 12 Monate (auch überjährig).
- Fördersumme: Max. 15.000 EUR (Erstantragstellende im SDG-Programm: Bis zu 10.000 EUR).
- Förderanteil: Bis zu 75% der Gesamtprojektkosten (zu beachten ist: Die Summe der zur Gesamtprojektfinanzierung verwendeten Bundesmittel darf 75% nicht übersteigen).
- Ko-Finanzierung (ausschließlich Barmittel): Bis zu 25% durch reine Eigenmittel des Vereins oder weitere Drittmittel (außer von Programmen der Engagement Global gGmbH).
- Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes.
Das Programm wird gefördert durch ENGAGEMENT GLOBAL mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien sowie zum Förderprogramm befinden sich auf der Webseite der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Sämtliche Informationen sowie Unterlagen zur Stellung des Antrags befinden sich ebenfalls auf der Webseite der Stiftung und müssen sowohl postalisch als auch per E-Mail verschickt werden.