Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das sind mehr als jemals zuvor in einem Jahr. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, war die Zahl der Ratsuchenden weniger als halb so groß.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:
- Bei 43 Prozent der Anfragen ging es im vergangenen Jahr um rassistische Diskriminierung. Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit machten 27 Prozent, Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts 24 Prozent aus, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen.
- Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Viele wenden sich aber auch wegen Diskriminierung bei sogenannten Alltagsgeschäften an das Beratungsteam, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.
- 25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen. Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) allerdings nicht.
Darüber hinaus veranschaulicht der Jahresbericht, wie viele Facetten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat – von Lohndiskriminierung und Benachteiligung von trans* und inter* Personen bis hin zu sexueller Belästigung.
Der Jahresbericht kann hier kostenlos als PDF heruntergeladen oder bestellt werden: Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.