Ausgangspunkt der Förderung sind das gesamtstädtische Interesse an der Verständigung und der Zusammenarbeit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ein die gemeinsamen Werte und den gemeinsamen Zusammenhalt stärkendes Wirken der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Zivilgesellschaft vor dem Hintergrund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu gehören auch Projekte, die Religionsfreiheit, Toleranz und Verständigung unter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften fördern und Bürger:innen aktivieren, sich mit einzubringen.
Es werden Projekte gefördert, die einen deutlichen Berlin-Bezug haben, Menschen verschiedener religiöser oder weltanschaulicher Herkunft ansprechen und geeignet sind, zum Dialog und zur Zusammenarbeit bzw. zum gesellschaftlichen Diskurs anzuregen.
Es gibt drei inhaltliche Förderschwerpunkte:
- Förderung von Projekten, die die Zusammenarbeit von Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften stärken,
- Förderung von Projekten, die die mediale Sichtbarmachung religionsübergreifender Zusammenarbeit gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten stärken,
- Förderung von Projekt, die eine Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für kleinere Religionsgemeinschaften umsetzen.
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag von mindestens 30.000 € und maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben zu berechnen. Ausnahme: Für die Koordinierungsstelle zur „Sicherung von Räumen für Religionsgemeinschaften“ können bis zu 150.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum muss zwischen dem 01. Juli. und 31. Dezember 2025 liegen. . Der Einsatz von Eigenmitteln und zivilgesellschaftlichem Engagement werden vorausgesetzt. Antragsfrist ist der 30. Mai.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.