Der Aufruf richtet sich an freie Träger der Jugendhilfe, die nach § 75 SGB VIII anerkannt sind und über Erfahrung mit Reisen verfügen. Die Träger müssen über Erfahrungen in der offenen Kinder– und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII verfügen sowie über Erfahrungen mit Kinder– und Jugendreisen verfügen. Ein integriertes, auf Fahrten bezogenes Schutzkonzept nach § 8a SGB VIII ist vorzuweisen aus dem hervorgeht, wie der Kinderschutz sichergestellt wird und wie die
Personensorgeberechtigten einbezogen bzw. informiert werden. Die Förderrichtlinien des Bezirks Reinickendorf sind verbindliche Grundlage einer etwaigen Förderung.
Pädagogisch betreute und angeleitete Gruppenreisen und Fahrten, Zelt– und Ferienlager, Angebote der Stadtranderholung sowie Internationale Begegnungen sollen jungen Menschen außerhalb ihrer gewohnten Umgebung Gelegenheit zu Erholung und Entspannung bieten. Die Reisen sollen u.a. kulturbildende, sportlich orientierte und/oder erlebnispädagogische Programmpunkte beinhalten, die neue soziale Erfahrungen und ergänzende Bildungsgelegenheiten ermöglichen und positiven Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung haben. Kinder– und Jugendliche sollen an der Planung, Durchführung und Organisation der Reisen beteiligt werden. Die Unternehmungen sollen Gesichtspunkte geschlechtergerechter Pädagogik berücksichtigen. Planung und Durchführung der Reisen im Hinblick auf Konzept, Organisation, Personal und Finanzierung fallen in die Eigenverantwortung des jeweiligen Trägers.
Weitere Informationen sowie den ausführlichen Förderaufruf als PDF finden sich hier. Die Antragsfrist der zweiten Förderrunde endet am 30. Mai 2023.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf | Jugendamt
Ansprechperson: Nicole Gnuschke
JugFamGes KD 22
Tel: 90294–6052
E-Mail: Nicole.gnuschke@reinickendorf.berlin.de
Quelle: www.berlin.de (28.02.2023)